Logo Marzlinger Spange

 

Auszug aus der Landesplanerischen Beurteilung der Schienenanbindung Ostbayerns an den Flughafen München durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 17. Juli 2003

3 Marzlinger Spange

3.1 Ergebnis der raumordnerischen Bewertung

Nach Bewertung aller von dem Vorhaben berührten Belange ergibt sich folgende Ausgangslage für die Gesamtabwägung:

  • Die Marzlinger Spange hat auf eine Reihe von Belangen positive Auswirkungen. Hierbei handelt es sich um die weitgehend ökonomisch-strukturell geprägten Belange der Raumstruktur, der zentralen Orte, der Verkehrsinfrastruktur und der Wirtschaftsstruktur. Die positive Wirkung insbesondere auf den nord- und ostbayerischen Raum setzt voraus, dass zum einen die Leistungsfähigkeit der Schienenfernverkehrsverbindung München-Landshut-Regensburg erhalten bleibt bzw. verbessert wird und zum anderen das mögliche Oberzentrum Freising seine Versorgungsfunktion uneingeschränkt weiter ausüben kann.
  • Die Marzlinger Spange kann für eine Reihe fachlicher Belange unter Beachtung von Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden. Es handelt sich dabei um die Belange Verkehr, Rohstoffversorgung und Wasser. Diese Belange fallen bei der Gesamtabwägung weder positiv noch negativ ins Gewicht.
  • Auf eine Reihe von Belangen, die in einem Restbereich durch nicht ausgleichbare Eingriffe beeinträchtigt werden, wirkt sich die Marzlinger Spange negativ aus. Es handelt sich hierbei um die Belange Siedlung, Land- und Forstwirtschaft, Denkmalpflege, Technische Infrastruktur, Naturschutz- und Landschaftsschutz, Erholung und Boden.

3.2 Abwägung der Ergebnisse

Die Abwägung der positiv berührten Belange mit den negativ berührten Belangen ergibt ein Überwiegen der positiven Belange und damit die Raumverträglichkeit und raumordnerische Umweltverträglichkeit der Marzlinger Spange.

3.2.1 Darstellung der Ergebnisse

Bei demnach grundsätzlich gleichrangiger Gegenüberstellung der positiv berührten ökonomischstrukturellen Belange und der beeinträchtigten Belange Siedlung, Land- und Forstwirtschaft, Denkmalpflege, Technische Infrastruktur, Naturschutz- und Landschaftsschutz, Erholung und Boden ergibt sich die positive Gewichtung der ökonomisch-strukturellen Belange im vorliegenden Fall aus folgenden Erwägungen:
Die Schienenfernverkehrsverbindung München-Landshut-Regensburg-Hof stellt eine wichtige Verbindungsachse innerhalb Bayerns dar. Die Schienenanbindung des Flughafens München an diese Schienenfernverkehrsstrecke ist Ziel der bayerischen Landesplanung. Mit ihr wird die verkehrlichen Erschließung des Nord- und Ostbayerischen Raumes an den Flughafen München erheblich verbessert sowie eine nachhaltige raumstrukturelle Entwicklung gefördert. Diese besondere Gewichtung wird noch verstärkt, da die Variante Marzlinger Spange eine auf Dauer gesicherte direkte Durchbindung (ohne Umsteigenotwendigkeit) der Fern- und Regionalverkehre gewährleistet. Dadurch ermöglicht die Marzlinger Spange ein zeitlich attraktives Angebot, was insbesondere bei termingebundenen Reisen von hoher Bedeutung ist. Die EU-Osterweiterung sowie die zunehmenden Verflechtungen im Globalisierungsprozess intensivieren die Mobilität unserer Gesellschaft stetig. Dies ist von umso größerer Bedeutung, als die bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Verkehrssteigerungen im Personen- und Güterverkehr vom vorhandenen Schienen- und Straßennetz nicht zufriedenstellend bewältigt werden können. Die aus Raumordnungs- und Umweltgesichtspunkten anzustrebende Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene wird durch diese Planung maßgeblich unterstützt.

Die Schienenanbindung an den Flughafen wird neue wirtschaftliche Entwicklungsimpulse in den Regionen Nord- und Ostbayerns hervorrufen, die insbesondere im Zuge eines sich verstärkenden Wettbewerbs positive Auswirkungen hat. Insgesamt führt das Vorhaben zu einer Stärkung der Region um den Flughafen München und insbesondere der neu angebundenen Regionen im Norden und Osten Bayerns, so dass die Oberzentren Landshut und Regensburg in ihrer Funktion als zentraler Ort unterstützt werden. Die Schienenanbindung trägt zur Verbesserung der Qualität des Schienenpersonenverkehrs bei und leistet damit einen Beitrag, die zentralen Orte gerade der ländlichen Räume als Träger der teilräumlichen Entwicklung zu unterstützen.

Bei den negativ berührten Belangen fallen folgende Erwägungen ins Gewicht:
Im Bereich der Belange Siedlung können Eingriffe durch Maßgaben zwar gemildert werden, es verbleiben jedoch in trassennahen Siedlungsbreichen Einschränkungen der Siedlungsentwicklung sowie des Wohnwertes der betroffenen Gemeinde. Sowohl die Untervariante West wie auch die Untervariante Ost bedingen Beeinträchtigungen im Siedlungsbereich durch unmittelbare Trassennähe zu Wohngebäuden, die mit Maßgaben lediglich minimiert werden können. Die Belange der Land- und Fortwirtschaft werden durch Landverbrauch und Bewirtschaftungserschwernisse generell beeinträchtigt; dies kann auch mit Maßgaben nur teilweise vermieden werden. Im denkmalpflegerisch empfindlichen Bereich zwischen Marzling und Rudlfing können die Eingriffe trotz weitgehender Maßgaben zur Minimierung nicht voll ausgeglichen werden. Die Eingriffe in den Belang des Schutzgut Technische Infrastruktur werden zwar durch Maßgaben minimiert, sie können aber nicht vollständig aufgehoben werden. Betroffen sind vor allem die Wohngebäude die in unmittelbarer Trassennähe liegen wie das Gut Grünschwaige (Untervariante West), Eittingermoos (Untervariante Ost) und Riegerau.

Impressum